Altbauwohnhaus in Hamburg mit rotem Umzugslaster von Hamburger Umzüge vor der Haustür
Hamburger Umzüge

Umzug mit Pflegegrad in Hamburg

Bis zu 4.180 € Zuschuss der Pflegekasse, direkte Abrechnung mit der Kasse und ein Team, das Ihnen und Ihren Angehörigen jeden Handgriff abnimmt – damit Sie sich auf Ihr neues Zuhause konzentrieren können.

Schnelle Orientierung

Umzug mit Pflegegrad oder Seniorenumzug: Was passt zu Ihrer Situation?

Gut zu wissen: Den Pflegekassenzuschuss von bis zu 4.180 € nach § 40 Abs. 4 SGB XI begleiten wir auf beiden Wegen. Der Unterschied liegt im Schwerpunkt Ihrer Lebenslage.

Auf dieser Seite: Pflegegrad 1 bis 5

Barrierefreies Wohnen, Kassenförderung & Hilfsmittel für jedes Alter.

Kunde im Rollstuhl stimmt seinen Umzug mit dem Team von Hamburger Umzüge ab
  • Für jedes Lebensalter

    Kinder, junge Erwachsene, Familien und Senioren mit Pflegegrad 1 bis 5.

  • Bis zu 4.180 € Kassenzuschuss

    Begleitung nach § 40 Abs. 4 SGB XI inklusive prüffähigem Kostenvoranschlag.

  • Barrierefreiheit & Hilfsmittel

    Pflegebett, Rollstuhl, Lifter und Medizintechnik sicher verladen.

  • Beratung statt Papierchaos

    Wir erklären, was die Kasse braucht – den Antrag stellen Sie selbst.

Beratung zum Umzug mit Pflegegrad
Eigene Fachseite: Seniorenumzug

Ruhestand, Haushaltsverkleinerung & Senioreneinrichtungen.

Seniorenumzug in eine neue Wohnung
  • Ebenfalls mit Kassenzuschuss

    Volle Kassenunterstützung bei vorliegendem Pflegegrad.

  • Mit oder ohne Pflegegrad

    Auch für rüstige Ruheständler und Paare bestens geeignet.

  • Sortierhilfe & Downsizing

    Einfühlsame Begleitung bei jahrzehntelangem Hausrat.

  • Residenz & Wohnungsauflösung

    Einzug ins betreute Wohnen inklusive besenreiner Übergabe.

Zur Seite Seniorenumzug
Wann die Pflegekasse zahlt

Wenn die Wohnung zur Barriere wird: vier typische Anlässe für den Umzug mit Pflegegrad.

Die Pflegekasse bezuschusst einen Umzug nach § 40 Abs. 4 SGB XI als wohnumfeldverbessernde Maßnahme – nicht als Komfort. Entscheidend ist, dass das neue Zuhause die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine Überforderung der Pflegenden abwendet. In diesen Lebenslagen ist das häufig der Fall:

01

Plötzliche Mobilitätseinschränkung

Unfall, Schlaganfall

Nach Reha oder Krankenhaus ist die Rückkehr in den 3. Stock ohne Aufzug oder über Stufen vor der Haustür körperlich nicht mehr möglich.

Kassen-Kriterium: Ermöglicht die häusliche Pflege
02

Fortschreitende chronische Erkrankung

z. B. MS, Parkinson, Demenz

Enge Flure, Schwellen und ein nicht rollstuhlgerechtes Bad werden zur täglichen Sturzgefahr. Ebenerdige Zugänge und breite Türen geben Sicherheit zurück.

Kassen-Kriterium: Erleichtert die Pflege erheblich
03

Familien mit pflegebedürftigen Kindern

Wenn das Kind heranwächst

Das Tragen über Treppen ist nicht mehr zumutbar; Hebehilfen, Stehtrainer oder Pflegebett passen nicht mehr in die bisherigen Räume.

Kassen-Kriterium: Schafft eine zumutbare Pflegesituation
04

Überlastung pflegender Angehöriger

Entfernung oder räumliche Hürden

Angehörige wohnen zu weit weg oder kommen durch die Hürden der alten Wohnung an ihre Grenzen. Ein Umzug in ihre Nähe sichert die Pflege dauerhaft – ohne Pflegegrad begleitet Sie unser Seniorenumzug.

Kassen-Kriterium: Wendet eine Überforderung ab

Trifft eine dieser Situationen auf Sie oder Ihre Angehörigen zu? Dann kommt ein Zuschuss von bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person (8.360 € bei zwei Personen) in Frage – vorausgesetzt, die Kasse bewilligt Ihren Antrag vor dem Umzug.

Voraussetzungen prüfen lassen

§ 40 Abs. 4 SGB XI · Stand 2026

Ihr Anspruch auf bis zu 4.180 € Kassenleistung – in 3 Schritten berechnet.

Die Pflegekasse bezuschusst Umzüge, die das Wohnumfeld verbessern. Prüfen Sie in einer Minute Ihren Anspruch und was die Kasse von Ihnen braucht.

1

Pflegegrad 1 bis 5

Schon ab Pflegegrad 1 besteht der volle gesetzliche Anspruch.

2

Besseres Wohnumfeld

Die neue Wohnung baut Barrieren ab oder macht die Pflege zu Hause erst möglich.

3

Ihr Antrag vor dem Umzug

Die Kasse verlangt vorab einen prüffähigen Kostenvoranschlag.

  1. Personen
  2. Pflegegrad
  3. Umzugsgrund
  4. Ergebnis

Schritt 1 von 3

Wer zieht um?

Ablauf beim Umzug mit Pflegegrad

In vier Schritten zum Umzug – mit Beratung an jeder Station.

  1. 01
    Mitarbeiter von Hamburger Umzüge bespricht mit einer Kundin den Pflegegradumzug und notiert die Angaben auf einem Klemmbrett

    Erfassung & prüffähiges Angebot

    Besichtigung vor Ort in Hamburg oder per Video: Wir erfassen Umzugsgut und Pflegehilfsmittel genau und erstellen einen kassenkonformen Kostenvoranschlag.

  2. 02
    Vorbereitete Antragsunterlagen für die Pflegekasse

    Ihr Antrag & Bewilligung

    Den Antrag stellen Sie oder Ihre Angehörigen selbst bei der Pflegekasse – vor dem Umzug. Wir erklären, welche Unterlagen die Kasse erwartet, und stimmen uns mit Angehörigen oder Betreuern ab.

  3. 03
    Zwei Mitarbeiter von Hamburger Umzüge bewegen eine Kommode auf einem Transportroller, während eine Kundin im Rollstuhl den Stellplatz zeigt

    Barrierefreier Umzugstag

    Packservice, schonender Ab- und Aufbau und Vorrang für Pflegebett und Mobilitätshilfen – damit Sie ohne Hektik im neuen Zuhause ankommen.

  4. 04
    Ein Paar prüft gemeinsam die Unterlagen zum Umzug am Tisch, im Hintergrund stehen Umzugskartons

    Rechnung & Kassenzahlung

    Die Rechnung lautet auf den Namen der pflegebedürftigen Person. Bewilligt die Kasse den Zuschuss von bis zu 4.180 € (bei zwei Personen bis zu 8.360 €), kann sie – je nach Kasse – direkt an uns zahlen. Eine mögliche Differenz tragen Sie.

Ob innerhalb Hamburgs oder von Hamburg in eine andere Stadt in Deutschland: Ausgangs- und Zieladresse gehören von Anfang an zur Planung.

Alles aus einer Hand · Nach § 40 SGB XI abrechenbar

Vom Kassenantrag bis zum Pflegebett: Wir nehmen Ihnen jeden Handgriff ab.

Ein Umzug mit Pflegebedarf duldet keinen Stress. Ob Kassenunterlagen, das behutsame Verpacken des Hausstands oder der sichere Transport empfindlicher Hilfsmittel – stellen Sie sich genau die Entlastung zusammen, die Sie brauchen.

{ 01 }

Mitarbeiter von Hamburger Umzüge erfasst das Umzugsgut mit Klemmbrett

Kassenkonformer Kosten­voranschlag

Detailliert nach § 40 Abs. 4 SGB XI, mit Begründung zur Wohnumfeldverbesserung und Vergleichsangebot für die Bewilligung.

{ 02 }

Unterlagen für die Pflegekasse

Beratung & kassengerechter Kosten­voranschlag

Wir erklären, was die Kasse für den Zuschuss von bis zu 4.180 € (bei zwei Personen 8.360 €) braucht, und erstellen den aufgeschlüsselten Kostenvoranschlag. Den Antrag stellen Sie selbst.

{ 03 }

Mitarbeiter von Hamburger Umzüge packt Geschirr und Gläser sorgfältig ein

Ein- & Auspack­service

Wir packen Porzellan, Kleidung und persönliche Gegenstände sorgsam ein und im neuen Zuhause wieder in die Schränke.

{ 04 }

Umzugshelfer tragen Möbel geschützt

Transport von Pflegebett & Hilfsmitteln

Rollstühle, Pflegebetten und Mobilitätshilfen transportieren wir vorrangig und geschützt, damit keine Versorgungslücke entsteht.

{ 05 }

Mitarbeiter von Hamburger Umzüge befestigt einen Schrank an der Wand, während eine Kundin im Rollstuhl mit einem weiteren Mitarbeiter spricht

Sturzsichere Möbel­montage

Ab- und Aufbau aller Möbel, angepasst an barrierefreie Grundrisse, mit fester Wandverankerung von Regalen und Haltegriffen.

{ 06 }

Mitarbeiter von Hamburger Umzüge bei Montagearbeiten mit dem Akkuschrauber

Lampen- & Geräte­anschluss

Wir montieren Leuchten und schließen Geräte an, damit die neue Wohnung schon am ersten Abend hell und nutzbar ist.

{ 07 }

Mitarbeiter von Hamburger Umzüge sortiert bei einer Entrümpelung Gegenstände in einen Container

Sortierhilfe & Entrümpelung

Wir helfen beim Aussortieren, entsorgen Überzähliges per Entrümpelung fachgerecht und hinterlassen die alte Wohnung besenrein.

{ 08 }

Halteverbotszeichen neben einem Umzugswagen

Haltever­botszonen Hamburg

Wir beantragen und stellen Halteverbotsschilder vor beiden Adressen auf – für kurze, ebenerdige Wege.

Zwei Perspektiven – ein Versprechen

Ob Sie selbst umziehen oder für Angehörige planen: Wir halten Ihnen den Rücken frei.

Menschen mit Pflegegrad brauchen beim Umzug vor allem Selbstbestimmung, Ruhe und den sicheren Transport ihrer Hilfsmittel. Angehörige und gesetzliche Betreuer suchen Entlastung von schwerer körperlicher Arbeit und dem Aufwand rund um den Kassenantrag. Wir sind für beide da.

Für Pflegebedürftige (Grad 1–5)

Selbstbestimmt, ohne Schmerzen und in Ihrem eigenen Tempo.

Kunde im Rollstuhl stimmt seinen Umzug mit dem Team von Hamburger Umzüge ab
  • Volle Selbstbestimmung

    Sie entscheiden, was wohin kommt – wir packen und tragen nach Ihren Wünschen.

  • Hilfsmittel sofort einsatzbereit

    Pflegebett, Rollstuhl und Gehhilfen werden bevorzugt transportiert und am Einzugsabend aufgestellt.

  • Schonung von Kraft & Gesundheit

    Kein Kistenschleppen, keine Stolperfallen – Laufwege bleiben stets frei.

  • Geduldiges Hamburger Team

    Respektvoller, ruhiger Umgang ohne Hektik und Zeitdruck.

Erstberatung für Betroffene vereinbaren
Für Angehörige & Betreuer

Maximale Entlastung bei Organisation, Schleppen und Kassenantrag.

Angehörige bespricht Unterlagen für den Kassenantrag
  • Kein Sonderurlaub nötig

    Wir übernehmen die komplette körperliche und logistische Hauptlast.

  • Kassengerechter Kostenvoranschlag

    Aufgeschlüsselt, wie Pflegekassen ihn für den Zuschuss von bis zu 4.180 € (bzw. 8.360 €) erwarten.

  • Prüffähiger Kassen-Kostenvoranschlag

    Vollständige Unterlagen nach § 40 Abs. 4 SGB XI für eine zügige Bewilligung.

  • Feste Hamburger Bezugsperson

    Verlässliche Abstimmung aller Termine und Wünsche ohne Informationsverlust.

Rückruf für Angehörige anfordern

Praxisbeispiel · Barmbek-Süd → Winterhude

Vom 2. Stock ohne Fahrstuhl in die barrierefreie Neubauwohnung: Der Kassenumzug von Jan B. (48)

Beispielgeschichte zur Veranschaulichung eines typischen Ablaufs.

Nach einem schweren Schlaganfall war die bisherige 3-Zimmer-Wohnung im 2. OG ohne Fahrstuhl nicht mehr erreichbar. Während Jan B. noch in der Reha war, stand seine Partnerin zwischen Beruf, Klinikbesuchen und einem dringenden Wohnungswechsel. Wir übernahmen die komplette Organisation: vom kassenkonformen Kostenvoranschlag über den tagesgleichen Pflegebett-Transfer bis zur Rechnung, die die Pflegekasse erwartet.

Kassen-Erstattung

0 €

Volle Kostenübernahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI – direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, 0 € Vorleistung der Familie.

Altbauwohnung im 2. Obergeschoss vor dem Umzug

Start · Barmbek-Süd

78 m² Altbau, 2. OG ohne Aufzug

Enges Treppenhaus und Stufenbarrieren.

Die Sorge der Partnerin

„Wie stemmen wir Pflegebett, Kassenbürokratie und den ganzen Hausstand, während mein Mann in der Reha ist?"

Unsere Leistungen

Das Kassenpaket

  • Kassenkonformer Kostenvoranschlag nach § 40 SGB XI
  • Rechnung auf den Namen der pflegebedürftigen Person
  • Pünktliche Demontage & Wiederaufbau des Pflegebetts
  • Vollpackservice für alle persönlichen Gegenstände
  • Fachgerechte Dübelarbeiten & Lampenanschlüsse
Helle, barrierefreie Neubauwohnung nach dem Einzug

Ziel · Winterhude

82 m² Neubau mit Aufzug

Schwellenlose Türen und bodengleiches Bad.

15:30 Uhr am Umzugstag

Das Pflegebett stand bezogen am Wunschplatz, alle Hilfsmittel waren einsatzbereit und die Laufwege barrierefrei.

Hamburger Umzüge

Ihre festen Ansprechpartner für den Umzug mit Pflegegrad in Hamburg

Vom ersten prüffähigen Kassen-Kostenvoranschlag bis zum fertig montierten Pflegebett im barrierefreien Zuhause: Unser Team steht Betroffenen, Angehörigen und gesetzlichen Betreuern mit Geduld und vollem Einsatz zur Seite.

Marcel Lewinski vom Team Hamburger Umzüge

Jahre Umzugserfahrung

10

Geplante Umzüge

3.156

Angebote pro Tag

bis 20

Kilometer der Flotte

270.000

Besichtigungen pro Tag

bis 10

High Fives von Kunden

350+

Marcel Lewinski

#7

Häufige Fragen zum Umzug mit Pflegegrad in Hamburg

Was Sie vor dem Kassenumzug wissen möchten.

Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 (Grade 1 bis 5) nach § 40 Abs. 4 SGB XI als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Voraussetzung: Der Umzug ermöglicht die häusliche Pflege, erleichtert sie erheblich oder stellt eine selbstständigere Lebensführung her – etwa durch Barrierefreiheit, stufenlosen Zugang, Aufzug oder ein rollstuhlgerechtes Bad. Die Entscheidung trifft Ihre Pflegekasse. Ohne Pflegegrad begleiten wir Sie beim Seniorenumzug.

Ja. Der gesetzliche Anspruch ist altersunabhängig. Entscheidend ist ein anerkannter Pflegegrad – ganz gleich, ob nach einem Unfall, bei einer neurologischen oder chronischen Erkrankung oder bei Kindern mit Pflegebedarf.

Leben zwei anspruchsberechtigte Personen in der gemeinsamen Wohnung, sind bis zu 8.360 € möglich. Bei vier oder mehr Anspruchsberechtigten liegt die Obergrenze bei 16.720 € pro Maßnahme.

Grundsätzlich ja. Antrag und ein nachvollziehbarer Kostenvoranschlag sollten der Pflegekasse vor dem Umzugstermin vorliegen. Den Antrag stellen Sie oder Ihre Angehörigen; wir bereiten den Kostenvoranschlag nach einer Besichtigung mit Ihnen vor – einen ersten Richtwert liefert der Umzugsrechner.

Nein. Den Antrag stellen Sie, Ihre Angehörigen oder Ihre Betreuung selbst. Wir beraten Sie zum Ablauf und liefern einen aufgeschlüsselten, kassengerechten Kostenvoranschlag. Eine Rechtsberatung oder Haftung für die Entscheidung der Kasse übernehmen wir nicht. Wichtig: Die Rechnung muss auf den Namen der pflegebedürftigen Person lauten. Je nach Kasse kann der bewilligte Zuschuss direkt an uns gezahlt werden; eine Differenz tragen Sie.

Private Hilfsmittel transportieren und montieren wir sorgfältig. Bei Leihgeräten der Kasse stimmen wir uns gern mit Ihrem Sanitätshaus ab, etwa zur Anlieferung oder zum Abbau am Umzugstag.

Ja. Wir stimmen uns mit bevollmächtigten Angehörigen, Pflegediensten und rechtlichen Betreuern ab – telefonisch, digital oder vor Ort.

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